§ 01 : Name und Gründungsdatum

 

Der Fanclub führt den Namen ,,HSV Fanclub Wesselburen".

Sitz ist 25764 Wesselburen (und Umland).

Gründungsdatum ist der 01. Juli 2012.

 

§ 02 : Geschäftsjahr

 

Das Geschäftsjahr ist jeweils das aktuelle Kalenderjahr (also 01.01.-31.12.)

 

§ 03 : Vereins- und Clubzweck

 

Förderung der Fankultur und Unterstützung des Hamburger Sport - Vereins e.V. .

 

§ 04 : Mitgliedschaft

 

Mitglied kann jeder werden, der Fan des Hamburger Sport - Vereins e.V. ist, bzw. diesem durch seine Mitgliedschaft im HSV Fanclub Wesselburen gegenüber solidarisch und freundschaftlich gesonnen erklärt.

Die Mitgliedschaft bedarf eines schriftlichen Antrages.

Die Probezeit für Neumitglieder beträgt 6 Monate.

Über die Neumitgliedschaft entscheidet - nach Ablauf der Probezeit - per Abstimmung die Fanclubmehrheit.

 

Bei einer Ablehnung des Antrags müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür mitgeteilt werden.

Ein Antrag soll nur abgelehnt werden, wenn wesentliche Clubinteressen entgegenstehen.

Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Quartalsschluß beendet werden. Hierzu ist eine schriftliche Kündigung zu Händen eines Vorstandsmitglieds ausreichend.

Beim Ausscheiden von Mitgliedern wird der Club von den übrigen Mitgliedern fortgesetzt.

Pflichten:

Die Mitglieder verpflichten sich, mind. ein Heimspiel je Hin- und Rückrunde der Bundesligasaison im heimischen Stadion zu besuchen. (Einige Ausnahmeregeln werden individuell festgehalten)

Mitgleidern ist es untersagt, in jeglicher Weise dem Club zu schaden! Dieses beinhaltet die Verbreitung von rechtsextremistischer Gesinnung, Material und Parolen und/oder die vorsätzliche Verbreitung und Anstiftung zur Gewalt. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluß des betreffenden Mitgliedes zur Folge! Sollte ein solcher Fall eintreten, wird der HSV von diesen Vorkommnissen des Mitglieds informiert, um unsere Distanz zu gewährleisten und den Club zu schützen.

Ab der Vollmitgliedschaft wird ein Jahresbeitrag fällig, siehe § 5 dieser Satzung.

 

§ 05 : Beiträge

 

Gemäß Mitgliederversammlung vom 19.10.2012 wurden folgende Beiträge beschlossen:

 

Mitgliedbeiträge pro Jahr:

Erwachsener (Vollmitglied ab 18 Jahre) : 20,00 Euro

      Partnertarif:

       1 Lebenspartner ab 18 Jahre          : 15,00 Euro

Jugendlicher (ab dem vollendeten 14. Lebensjahr)

      HSV-Supporter                              : 0,00 Euro

      Nicht-HSV-Supporter                      : 10,00 Euro

Kinder (bis zum 14. Lebensjahr)           : 0,00 Euro

 

Der Beitrag ist jährlich im Vorraus bis zum 15.02. per Überweisung zu entrichten.

Sonderregelungen (z.B.1/2jährliche Zahlung) sind mit dem Vorstand abzustimmen.

Nichtzahlungen können, nach Klärung durch den Vorstand und dessen Beschluß, bis zum Ausschluß des Mitgliedes führen.

Mitgliedsbeiträge werden bei Ausschluß und/oder Kündigung eines Mitglieds nicht zurückbezahlt, sondern verbleiben in der Clubkasse.

Die Beiträge werden nur zu Fanclub-internen Angelegenheiten verwendet und um die Interessen des Fanclubs oder des HSV Hamburg zu vertreten oder zu unterstützen.

Im Falle der Auflösung des Fanclubs wird das entsprechend vorhandene Guthaben je Kopf anteilig unter den Mitgliedern verteilt, die zum Zeitpunkt der Auflösung als Mitglied gelten und mindestens 1 volles Jahr Vollmitglied sind.

Ein entsprechendes Konto wird noch eingerichtet werden.

 

§ 06 : Mitgliederversammlungen/ Jahreshauptversammlung

 

In der Mitgliederversammlung, die das oberste Beschlussorgan des Fanclubs ist, sind alle, erwachsene, aktive und passive, Mitglieder, sowie alle jugendliche Mitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahres stimmberechtigt. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden, eine Vertretung durch Dritte, wie auch durch andere Mitglieder, ist nicht zulässig.

Mindestens einmal im Jahr muss eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden, die vom Vorstand schriftlich oder (fern-)mündlich einberufen wird.

Die Teilnahme an den Versammlungen ist Pflicht, wer dieser ohne wichtige Begründung und ohne Abmeldung beim Vorstand fern bleibt, hat ein Strafgeld in Höhe von 10,00 €uro zu entrichten.

 

§ 07 : Vorstand

 

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, als Vorsitzendem, dem Stellvertreter (2. Vorsitzender) und einem Kassenwart. Der Vorstand kann für spezielle Aufgaben geeignete Personen berufen.

Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, wird das frei gewordene Amt bis zur nächsten Wahl kommissarisch von einem der anderen Vorstandsmitglieder verwaltet.

Bei Ausschluß eines Vorstandsmitgliedes ist innerhalb von 3 Monaten eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und ein neues Vorstandsmitglied zu wählen.

 

§ 08 : Satzungsänderungen

 

Die Satzung ist bindend und kann nur auf Versammlung durch Mehrheitsbeschluß geändert werden. Änderungsvorschläge sollen mind. 24 Stunden vor der Versammlung schriftlich bei einem Vorstandsmitglied eingereicht werden.

 

 

 

 

Wesselburen, 01.07.2012, geändert 01.01.2013

Satzung zum Download
Hier kann man sich unsere Satzung herunterladen und bei Bedarf ausdrucken
Satzung 01.07.2012 Mitglieder.doc
Microsoft Word Dokument 19.0 KB